Gastschützen

Gäste sind willkommen.
Sie möchten es auch mal versuchen? Keine Angst, wir helfen Ihnen gerne.

Es ist in unserem Sinne interessierte Menschen an unseren Sport heranzuführen.

Muß ich schon 18 sein?

Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben [§2 (1) WaffG]. Kleinkaliber- und Luftdruckwaffen können bereits ab 14 Jahren geschossen werden.

Gastschützen

Brauche ich eine Waffe?

Natürlich nicht! Wir stellen Ihnen eine Waffe und einen Gehörschutz.

Eigene Waffen können Sie auch mitbringen, allerdings mit der zugehörigen WBK!

Was muß ich mitbringen?

Sie müssen nur Ihren Personalausweis mitbringen.

Was kostet das?

Die aktuelle Kostenübersicht ist auf dem Schießstand ausgestellt. Allgemeine Informationen finden Sie auch  unter der Rubrik „Preise und Gebühren“.

Wie läuft das ab?

Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich! Wir wollen sicherstellen, dass für Sie ein Ansprechpartner zur Verfügung steht und der Stand nicht anderweitig belegt ist. Nutzen Sie dazu die Kontaktfunktion unserer Internetseite.

Es wird Ihnen der Umgang mit der Waffe und die Sicherheitsbestimmungen erklärt. Danach schießen Sie unter Anleitung der Standaufsicht

Wir freuen uns auf Sie!